Kaution Gebäudehüllengewerbe VS

Im Gebäudehüllengewerbe im Kanton Wallis gilt für alle in- und ausländischen Betriebe die Kautionspflicht.

In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kautionspflicht. Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Anhand der Merkblätter können Sie selbst überprüfen, ob Sie überhaupt von der Kautionspflicht betroffenen sind und falls ja, in welcher Höhe und wie Sie eine Kaution zu stellen haben:

Für den Fall, dass Sie die Kaution nicht in bar hinterlegen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, uns eine entsprechende Garantieurkunde einer Bank oder Versicherung einzureichen. Zur korrekten Ausstellung der entsprechenden Garantieurkunde legen Sie Ihrem Garantiesteller die empfohlene Muster-Garantieurkunde vor und lassen sich gemäss diesem Muster eine Garantieurkunde ausstellen.

Kontakt

Für Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme, Sperrung oder Freigabe der Kaution wenden Sie sich bitte an die zuständige Paritätische Kommission:

Paritätische Berufskommission der Gebäudetechnik und der Gebäudehülle des Kanton Wallis

Rue de la Dixence 20, Case Postale 141, CH-1950 Sion

Tel: +41 (0)27 327 51 11
Fax: +41 (0)27 327 51 80
Mail: caution@bureaudesmetiers.ch

www.bureaudesmetiers.ch/de/