Übersicht Kautionspflicht

Die Kautionspflicht ist je nach Branche und Kanton unterschiedlich geregelt. In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen.

Um zu den einzelnen Merkblättern zu gelangen, klicken Sie bitte auf das entsprechende «K» (=Kautionspflicht mit Abwicklung über ZKVS):

AG image/svg+xml AI image/svg+xml AR image/svg+xml BE image/svg+xml BL image/svg+xml BS image/svg+xml FR GE image/svg+xml GL image/svg+xml GR image/svg+xml JU image/svg+xml LU NE NW image/svg+xml OW image/svg+xml SG image/svg+xml SH image/svg+xml SO SZ image/svg+xml TG image/svg+xml TI UR image/svg+xml VD image/svg+xml VS image/svg+xml ZG ZH
Ausbaugewerbe BS
Ausbaugewerbe Westschweiz
Decken- und Innenausbausysteme
Elektrogewerbe
Gärtnergewerbe
Gebäudehüllengewerbe (Dach&Wand)
Gebäudetechnikbranche
Gipsergewerbe
Holzbaugewerbe
Isoliergewerbe
Malergewerbe
Metallgewerbe
Parkett und Bodenleger
Naturstein-Handwerk und Naturstein-Industrie
Plattenlegergewerbe
Schreinergewerbe
Glasergewerbe
Dachdeckergewerbe
Parkett, Linoleum- und Spezialbodengewerbe
Naturstein-, Bild- und Steinmetzgewerbe

Die Kautionspflicht gilt für alle in- und ausländischen Betriebe/Arbeitgeber, welche in der obgenannten Branche Arbeiten in der Schweiz ausführen.

Die betroffenen Betriebe/Arbeitgeber werden von uns jeweils schriftlich per E-Mail, Fax oder Brief auf die allgemeinverbindlich erklärte GAV-Kautionspflicht aufmerksam gemacht und aufgefordert, vor Arbeitsbeginn eine Kaution zu hinterlegen.

Die Hinterlegung der Kaution noch vor Arbeitsaufnahme liegt jedoch in der Verantwortung des Betriebes und hängt nicht davon ab, ob er von der ZKVS eine Aufforderung erhalten hat oder nicht.

Alle Informationen zum genauen Ablauf der Kautionsabwicklung finden Sie in den obgenannten Merkblättern.