FAQ

Hier finden Sie die häufigsten Fragen mit den dazugehörigen Antworten in Sachen Kaution:

Die Höhe der Kaution richtet sich nach den Bestimmungen des für die fragliche Branche geltenden Gesamtarbeitsvertrages. Für Schweizer Firmen gilt, dass sie grundsätzlich die Maximalhöhe der Kaution hinterlegen müssen, bei ausländischen Firmen spielt der Auftragswert in der Schweiz eine Rolle.

Der massgebliche Auftragswert entspricht dem jeweiligen kumulierten Auftragswert der Dienstleistung (Gesamtauftragswert), welche der ausländische Entsendebetrieb in der Schweiz gesamthaft innerhalb eines Kalenderjahres erbringt. Der Gesamtauftragswert umfasst sowohl den Warenwert des zu verarbeitenden Materials als auch den Wert der zu erbringenden Arbeitsleistung.

Die Kaution sichert allfällige Ansprüche der paritätischen Kommission aus einer Verletzung des Gesamtarbeitsvertrages gegenüber dem Betrieb. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann dabei sowohl von Schweizer als auch von ausländischen Betrieben verletzt werden, weshalb alle einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Betriebe kautionspflichtig sind.

Dieser Pflicht unterstehen in der Schweiz sowohl die Verbandsmitglieder des vertragsschliessenden Berufsverbandes wie auch all jene Arbeitgeber, die nicht Verbandsmitglied sind, aber dem GAV gemäss Allgemeinverbindlicherklärung unterstehen.

In der Schweiz domizilierte Betriebe/Arbeitgeber, welche unter den jeweiligen allgemeinverbindlich erklärten GAV-Geltungsbereich ihrer Branche fallen (siehe Uebersicht Kautionspflicht).

Im Ausland domizilierte Entsende-Betriebe/Arbeitgeber, welche Arbeitnehmende zur Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsenden und unter den jeweiligen allgemeinverbindlich erklärten GAV-Geltungsbereich der entsprechenden Branche fallen (siehe Uebersicht Kautionspflicht).

Die Kaution dient als Sicherheit für die paritätische Kommission aus allfälligen Verletzungen des Gesamtarbeitsvertrages durch den Betrieb. Eine Kaution stellt Haftungssubstrat dar, das ausschliesslich zugunsten der paritätischen Kommission reserviert ist, sich in der Schweiz befindet und schweizerischem Recht untersteht.

Die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz (ZKVS) ist ein Dienstleistungsbereich der AMS Arbeitsmarkt-Services AG in Pratteln. Zu ihren Hauptaufgaben der ZKVS gehört die schweizweite operative Umsetzung der GAV-Kautionspflicht, d.h. Kautionen einfordern, verwalten und rückabwickeln. Dies gewährleistet eine einheitliche Umsetzung und Bewirtschaftung in der ganzen Schweiz.