Kaution Gipsergewerbe

Im Gipsergewerbe gilt für alle in- und ausländischen Betriebe die Kautionspflicht.

In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kautionspflicht. Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Anhand der Merkblättern können Sie selbst überprüfen, ob Sie überhaupt von der Kautionspflicht betroffenen sind und falls ja, in welcher Höhe und wie Sie eine Kaution zu stellen haben:

Für den Fall, dass Sie die Kaution nicht in bar hinterlegen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, uns eine entsprechende Garantieurkunde einer Bank oder Versicherung einzureichen. Zur korrekten Ausstellung der entsprechenden Garantieurkunde legen Sie Ihrem Garantiesteller die empfohlene Muster-Garantieurkunde vor und lassen sich gemäss diesem Muster eine Garantieurkunde ausstellen.

Kontakt

Für Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme, Sperrung oder Freigabe der Kaution wenden Sie sich bitte an die zuständige Paritätische Kommission:

Zentrale Paritätische Berufskommission
des Maler- und Gipsergewerbes


Strassburgstrasse 11, Postfach 5038, CH-8021 Zürich

Tel: +41 (0)44 295 30 65
Fax: +41 (0)44 295 30 69
Mail: info@zpbk.ch

www.zpbk.ch