Kaution Schreinergewerbe Baselland

Im Schreinergewerbe im Kanton Basel-Landschaft gilt für alle in- und ausländischen Betriebe die Kautionspflicht.

Kontakt

Für Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme, Sperrung oder Freigabe der Kaution wenden Sie sich bitte an die zuständige Paritätische Kommission:

Paritätische Kommission für das Schreinergewerbe Baselland
Haus der Wirtschaft
Hardstrasse 1
4133 Pratteln

Tel: +41 (0)61 927 64 04
Mail: pk@kmu.org