Kaution Basler Ausbaugewerbe

Für die Branchen des Basler Ausbaugewerbes gilt für alle in- und ausländischen Betriebe die Kautionspflicht.

Der GAV des Basler Ausbaugewerbes umfasst die Branchen Naturstein, Bild- und Steinmetzgewerbe, Dachdeckergewerbe (Gebäudehülle), Glasergewerbe, Malergewerbe sowie Parkett-, Linoleum- und Spezialbodengewerbe.

In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kautionspflicht. Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Anhand der Merkblätter können Sie selbst überprüfen, ob Sie überhaupt von der Kautionspflicht betroffen sind und falls ja, in welcher Höhe und wie Sie eine Kaution zu stellen haben:

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Naturstein-, Bild- und Steinmetzgewerbe
Dachdeckergewerbe
Glasergewerbe
Parkett, Linoleum- und Spezialbodengewerbe
Malergewerbe