Kaution Ausbaugewerbe Westschweiz

Im Ausbaugewerbe Westschweiz gilt für alle in- und ausländischen Betriebe die Kautionspflicht.

Bitte beachten Sie, dass die ZKVS im Ausbaugewerbe Westschweiz ausschliesslich für die Kautionsabwicklung in der Branche "Maler und Gipser" zuständig ist.

In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kautionspflicht. Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Anhand der Merkblättern können Sie selbst überprüfen, ob Sie überhaupt von der Kautionspflicht betroffenen sind und falls ja, in welcher Höhe und wie Sie eine Kaution zu stellen haben:

BE image/svg+xml FR GE image/svg+xml JU image/svg+xml NE VD image/svg+xml VS image/svg+xml
Asphaltierung
Abdichtung und Spezialarbeiten mit Harz
Decken und Innenausbausysteme
Einrahmungen, Storenreparatur und -montage
Gebäudehüllengewerbe (Dach&Wand)
Glasergewerbe
Holzbaugewerbe
Innendekorations- und Näharbeiten
Maler- und Gipsergewerbe
Naturstein-Handwerk und Naturstein-Industrie
Parkett und Bodenleger
Plattenlegergewerbe
Schreinergewerbe