Kaution Gärtnergewerbe TI
Im Gärtnergewerbe im Kanton Tessin gilt für alle in- und ausländischen Betriebe die Kautionspflicht.
In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kautionspflicht. Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Anhand der Merkblättern können Sie selbst überprüfen, ob Sie überhaupt von der Kautionspflicht betroffenen sind und falls ja, in welcher Höhe und wie Sie eine Kaution zu stellen haben: