Kaution Gebäudetechnikbranche

In der Gebäudetechnikbranche gilt für alle in- und ausländische Betriebe die Kautionspflicht.

In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kautionspflicht. Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Anhand der Merkblättern können Sie selbst überprüfen, ob Sie überhaupt von der Kautionspflicht betroffenen sind und falls ja, in welcher Höhe und wie Sie eine Kaution zu stellen haben:

Für den Fall, dass Sie die Kaution nicht in bar hinterlegen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, uns eine entsprechende Garantieurkunde einer Bank oder Versicherung einzureichen. Zur korrekten Ausstellung der entsprechenden Garantieurkunde legen Sie Ihrem Garantiesteller die empfohlene Muster-Garantieurkunde vor und lassen sich gemäss diesem Muster eine Garantieurkunde ausstellen.

Kontakt

Für Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme, Sperrung oder Freigabe der Kaution wenden Sie sich bitte an die zuständige Paritätische Kommission:

Paritätische Landeskommission
in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche


Weltpoststrasse 20, Postfach, CH-3000 Bern 16

Tel: +41 (0)31 350 22 65
Fax: +41 (0)31 350 23 77
Mail: gebaeudetechnik@plk.ch

www.plk-gebaeudetechnik.ch