Kaution Gipsergewerbe BS

Im Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt gilt für alle in- und ausländischen Betriebe die Kautionspflicht.

In den nachstehenden Merkblätter finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kautionspflicht. Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Anhand der Merkblätter können Sie selbst überprüfen, ob Sie überhaupt von der Kautionspflicht betroffen sind und falls ja, in welcher Höhe und wie Sie eine Kaution zu stellen haben:

Für den Fall, dass Sie die Kaution nicht in bar hinterlegen möchten, haben Sie auch die Möglichkeit, uns eine entsprechende Garantieurkunde einer Bank oder Versicherung einzureichen. Zur korrekten Ausstellung der entsprechenden Garantieurkunde legen Sie Ihrem Garantiesteller die empfohlene Muster-Garantieurkunde vor und lassen sich gemäss diesem Muster eine Garantieurkunde ausstellen.

Kontakt

Für Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme, Sperrung oder Freigabe der Kaution wenden Sie sich bitte an die zuständige Paritätische Kommission:

Paritätische Kommission für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt
Elisabethenstrasse 23, Postfach 332, CH-4010 Basel

Tel: +41 (0)61 227 50 28
Fax: +41 (0)61 227 50 52
Mail: info@pk-gipser.ch

www.pk-gipser.ch