Kaution Metallgewerbe Baselland und Basel-Stadt

Im Metallgewerbe im Kanton Basel-Landschaft und Basel-Stadt gilt für alle in- und ausländischen Betriebe die Kautionspflicht.

In den nachstehenden Merkblättern finden Sie die wichtigsten Informationen zur Kautionspflicht. Lesen Sie diese bitte sorgfältig durch. Anhand der Merkblättern können Sie selbst überprüfen, ob Sie überhaupt von der Kautionspflicht betroffenen sind und falls ja, in welcher Höhe und wie Sie eine Kaution zu stellen haben:

Kontakt

Für Fragen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme, Sperrung oder Freigabe der Kaution wenden Sie sich bitte an die zuständige Paritätische Kommission:

Paritätische Kommission für das Metallgewerbe Baselland und Basel-Stadt
Haus der Wirtschaft
Hardstrasse 1
4133 Pratteln

Tel: +41 (0)61 927 64 16
Mail: verbandsmanagement@kmu.org